Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DER STÄDTISCHE BÜHNEN FRANKFURT AM MAIN GMBH
für das Festival „Theater der Welt 2023“ 29.06.-16.07.2023

  

1.   GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH (im folgenden SBF) vertretend für das Festival „Theater der Welt 2023“ mit den Ko-Veranstaltern Schauspiel Frankfurt, Künstler*innenhaus Mousonturm, Museum Angewandte Kunst und ihren Besucher*innen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als anerkannt.

2.      SPIELPLAN UND ANFANGSZEITEN

Die gültigen Spielpläne,Anfangszeiten und Besetzungen, im Rahmen des Festivals, werden in den von der SBF herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen und für das Festival relevanten Plattformen bekannt gegeben. Änderungen aus wichtigem Grund, wie z.B. die Erkrankung eines oder mehrerer Künstler*innen oder sonstiger Mitwirkender oder die unverschuldete Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsraumes bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines -ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich die SBF bemühen, die Besucher*innen rechtzeitig darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt die SBF keine Gewähr.

3.     ÖFFNUNGSZEITEN

  • 3.1.  Die zentrale Vorverkaufskasse ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der SBF, und auf der Website des Festivals angegebenen Zeiten geöffnet. Die Ko-Veranstalter*innen Mousonturm und Museum Angewandte Kunst haben keine Vorverkaufskassen, jedoch ist ein Vorverkauf am Mousonturm an Spieltagen, jeweils zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn im Rahmen der Abendkasse möglich.
  • 3.2 Die Abendkassen öffnen in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung/Veranstaltung. Die Abendkasse des Mousonturms öffnet 2 Stunden vor Beginn der jeweiligen Aufführung, mit Ausnahme von Matineen (60 Minuten vor Beginn). Die Abendkasse des Museums öffnet mit Öffnung des Museums. An den Abendkassen werden mit Vorrang Eintrittskarten für die jeweils stattfindenden Veranstaltungen verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit

4.      VORVERKAUF

  • 4.1. Der Vorverkauf des Festivals beginnt am Tag der Pressekonferenz, 30.03.2023, ab 15 Uhr. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich.
  • 4.2. Der Vorverkauf erfolgt über online (theaterderwelt.de) und über die Vorverkaufskassen der SBF. Der Vorverkauf findet außerdem bei sonstigen Vorverkaufsstellen in Frankfurt und Deutschland sowie auf eigenen Internetportalen und Internetportalen von Ko-Veranstalter*innen statt. Für das Verhalten dieser genannten Partner*innen übernimmt die SBF keine Haftung.
  • 4.3. Die SBF behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Die SBF behält sich weiterhin vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und / oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten / Plätze und / oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
  • 4.4. Übersendet die SBF dem/der Käufer*in Eintrittskarten, so trägt der/die Käufer*in das Versandrisiko. Die SBF ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Die SBF ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.

5.     BESTELLUNG, RESERVIERUNG, KAUF UND GÜLTIGKEIT

  • 5.1. Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung Telefonische Kartenreservierung ist nur über SBF möglich.
  • 5.2. Die Optionsfrist einer Kartenreservierung beträgt 10 Tage. Die Optionsfrist der Kartenreservierung gilt für den Zeitraum 30. März bis 31. Mai 2023, danach ist nur ein direkter Kartenkauf möglich. Wird eine Kartenreservierung nicht innerhalb der Optionsfrist bezahlt, so werden die Reservierungen aufgelöst.
  • 5.3. Der Kauf von Eintrittskarten wird durch die Bezahlung des Eintrittspreises (siehe Ziffer 6. ff)

6.      EINTRITTSPREISE

  • 6.1. Für die Veranstaltungen des Festivals „Theater der Welt 2023“ gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne sowie
  • 6.2. Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen der SBF und der für das Festival relevanten Plattformen ersichtlich.
  • 6.3. Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Eintritts-karte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (RMV) zu nutzen. Ob der/die Besucher*in die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist Hinsichtlich der Nutzung der Ein- trittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem/der Kund*innen und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem RMV zugehörigen Ver- kehrsunternehmen gelten. Veranstaltungen, welche im Festivalzeitraum unentgeltlich stattfinden, beinhalten kein RMV Ticket.
  • 6.4. Garderobengebühr, Programmhefte, Textbücher, Übertitelung (siehe hierzu auch Ziffer 1.) und andere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen Es gelten hier die Preise und Bedingungen der einzelnen Spielstätten des Festivals.

7.     WEITERVERÄUSSERUNG VON EINTRITTSKARTEN

  • Erworbene Karten dürfen ohne vorherige Zustimmung der SBF nicht zu gewerblichen und / oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die SBF ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

8.     ERMÄSSIGUNGEN

  • 8.1. Die auf den entsprechenden Plattformen des Festivals „Theater der Welt 2023“ und der Ko-Veranstalter*innen angegebene Ermäßigung auf den Normalpreis erhalten – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – Inhaber*innen des Frankfurt-Passes, Inhaber*innen der Jugendleiter*innencard, Erwerbslose sowie Schwerbehinderte ab 50 GdB (Grad der Behinderung) und deren Begleitperson (insoweit die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch das Merkzeichen »B« durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nachgewiesen ist) ebenso wie Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende und Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Personen mit Flüchtlingsstatus, Rollstuhlfahrer*innen sowie deren Begleitperson.
  • 8.2. Gruppen und / oder Schüler*innengruppen in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft erhalten – nach Maßgabe vorhandener Karten – bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten pro Person. Die Ermäßigung gilt auch für die Aufsichtsperson.
  • 8.3. Nach Maßgabe des noch vorhandenen Kartenkontingentes, können Steuerkarten nur in Ausnahmefällen, ca. 1 Woche vor der jeweiligen Vorstellung bewilligt werden.
  • 8.4. Der Zutritt zu Veranstaltungen mit ermäßigten Karten (siehe Ziffern 8.1.1 und 8.1.2) ist nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Pro Person und Berechti- gungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.
  • 8.5. Ermäßigungen können von der SBF jederzeit geändert oder aufgehoben Die SBF ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltung- gen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege ein- zuschränken oder auszuschließen.

9.      RÜCKGABE UND UMTAUSCH VON EINTRITTSKARTEN

  • 9.1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückgabe bzw. Umtausch von Eintrittskarten. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt. Ungeachtet dessen behält sich die SBF im Rahmen des Festivals in begründeten Einzelfällen Kulanzentscheidungen vor. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr für einen Kulanzstorno in Höhe von max. 2,50 € anfallen.
  • 9.2. Bei Vorstellungsausfall aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt erstattet die SBF dem/der Kund*in den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte.
  • 9.3. Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte   der Aufführung gespielt war, der Eintrittspreis
  • 9.4. In den Fällen 2–9.3 sind darüberhinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können anderweitige Aufwendungen des Besuches (z.B. Anfahrts- / Übernachtungskosten) nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt aus Gründen der Rechtssi- cherheit und der finanziellen Planbarkeit der SBF, wenn er nicht binnen eines Monats geltend ge- macht wird.
  • 9.5. Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren sind grundsätzlich

10.      VERLUST VON EINTRITTSKARTEN

  • 10.1. Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die SBF eine Ersatzkarte aus, wenn der*die Käufer*in unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft
  • 10.2. Werden sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besucher*innen vorgelegt, hat der/die Inhaber*in der Originalkarte Vorrang vor dem/der Besitzer*in der Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der/die Inhaber*in der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

11.   GUTSCHEINE

  • 11.1. Die Geschenkgutscheine des Festivals „Theater der Welt 2023“ können ab Beginn des Vorverkaufs am 30.03.2023 ab 15 Uhr eingelöst werden. Die Geschenkgutscheine des Festivals „Theater der Welt 2023“ können nur im Rahmen des Festivals zum Einsatz gebracht werden und verlieren daher ihre Gültigkeit am Ende des Festivals, d.h. mit dem 16.07.2023. Übersteigt beim Einlösevorgang der Kartenwert des erworbenen Tickets den Gutscheinwert, ist die Differenz vom/von der Kund*in zu zahlen. In allen anderen Fällen erhält der/die Kund*in für die Differenz einen neuen
  • 11.2. Für verlorene Geschenkgutscheine kann kein Ersatz gewährt werden.
  • 11.3. Geschenkgutscheine von Schauspiel und Mousonturm können für das Festival „Theater der Welt 2023“ nicht angewendet werden. 

12.     EINLASS ZU DEN AUFFÜHRUNGEN

  • 12.1. Die Eingangsfoyers werden in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet. Dieedingungen der jeweiligen Spielstätte sind zu beachten und auf der Website des Festivals nachzulesen.
  • 12.2. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
  • 12.3. Dem Einlasspersonal ist die Eintrittskarte, sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis Das Einlasspersonal überprüft die Gültigkeit durch maschinelles Auslesen der sogenannten Barcodes, über die jede Eintrittskarte und sonstige Berechtigungsausweis der SBF und des Festivals verfügt. Jede das Auslesen verhindernde Manipulation an den Eintrittskarten und Ausweisen und insbesondere an den Barcodes sind untersagt und bedeuten in allen Fällen den Verlust der Gültigkeit. Die SBF behält sich vor, in besonders gearteten Manipulationsfällen diese als Betrugsversuch zu werten, ggf. den Kaufvertrag zu kündigen und darüber hinaus auch, Strafanzeige zu stellen.
  • 12.4. Nach Vorstellungsbeginn können verspätete Besucher*innen aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler*innen und der anderen Besucher*innen an einem störungs- freien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel / Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauer*innenraum eingelassen werden. Nicht jede Aufführung und jede Spielstätte im Festival wird einen Nacheinlass ermöglichen können. In solchen Fällen ist ein Vorstellungsbesuch nach Beginn der Vorstellung ausgeschlossen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes, wie auch des nächstverfügbaren Platzes, ist Folge zu
  • 12.5. Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten der SBF ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den

 

  • 13.      GARDEROBE UND GEPÄCKGarderobe und Gepäckabgabe wird je nach Veranstaltungsort unterschiedlich gehandhabt und ist teilweise (gegen Gebühr) abzugeben. Bitte konsultieren Sie dazu die Webseiten des jeweiligen Veranstaltungsortes/die Website des Festivals.

Das Einlasspersonal der SBF und aller weiteren Spielorte und autorisierte externe Sicherheitskräfte sind befugt, stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Gepäck jeder Art durchzuführen. Besucher*innen, die diese Sicherheitsüberprüfungen verweigern, erhalten keinen Zutritt zum Gebäude bzw. müssen das Gebäude verlassen.

14.     HAUSRECHT

  • 14.1. Die SBF und die einzelnen Spielstätten des Festivals üben in den jeweiligen Spielstätten das 14.2. jeweilige Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Hausverweise bzw. Verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher*innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der/die Besucher*in die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen wird.
  • 14.3. Mobilfunkgeräte und sonstige akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen
  • 14.4. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich
  • 14.5. Das Rauchen ist in allen Bereichen der jeweiligen Spielstätten nicht
  • 14.6. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus und die Spielstätten des Festivals sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

15.     BILD- UND TONAUFNAHMEN

  • 15.1. Ungenehmigte Bild- (Film, Video etc.) und / oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen. Das Fotografie- ren während der Aufführung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen, das Urheberrecht und die anderen Besucher*innen nicht
  • 15.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Ka- meras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehal- Gegebenenfalls kann der/die Besucher*in vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden eingezogen und verwahrt. Sie werden an den/die Eigentümer*in wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
  • 15.3. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und / oder Tonaufnahmen von den, durch die SBF und des Festivals oder deren Vertragspartner*innen, dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und / oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht verwertet werden dürfen.

16.     HAFTUNG

  • 16.1. Die SBF bzw. die für den jeweiligen Veranstaltungsort zuständigen Ko-Veranstalter*innen oder Kooperationspartner*innen, ihre gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf
  • 16.2. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für einen Schaden ausge- schlossen oder begrenzt ist, gilt dies nicht für einen Schaden, der auf vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Verhalten der SBF bzw. die für den jeweiligen Veranstaltungsort im zuständigen Ko-Veranstalter*innen, ihrer Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruht oder in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die genannten Personengruppen

17.     DATENSCHUTZ UND SPEICHERUNG VON DATEN

  • Detaillierte Informationen darüber, wie die Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH mit per- sonenbezogenen Daten der Kund*innen bzw. Besucher*innen umgehen, zu welchen weiteren Zwe- cken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutzrechte und -ansprüche können der Datenschutzerklärung unter https://www.buehnen-frankfurt.de/datenschutzerklaerung entnommen werden.

 

18.        VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ

  • Die SBF ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- streitbeilegungsstelle teilzunehmen.

 

19.     ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  • Es findet grundsätzlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. ERGÄNZUNG ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STÄDTISCHE BÜHNEN FRANKFURT AM MAIN GMBH für das Festival „Theater der Welt 2023“ AUFGRUND DER MASSNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DER INFEKTION MIT DEM CORONAVIRUS SARS-COV-2

 

GELTUNGSBEREICH

  • Diese »Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH und des Festivals „Theater der Welt 2023“ aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion mit dem Coronavirus – SARS-CoV-2« gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH für das Festival „Theater der Welt 2023“. Bei Widersprüchen gehen die ergänzenden Bedingungen vor.
  • Die Durchführung von Kulturveranstaltungen wird nach zum Zeitpunkt des Festivals aktuell geltenden „Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS- CoV 2“ und der zum Zeitpunkt des Festivals aktuell geltenden „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) umgesetzt.

20.       TEILNAHMEBESCHRÄNKUNGEN

  • 20.1. Die Vorstellungen des Festivals dürfen nur besucht werden, wenn man aktuell nicht mit SARS-CoV- 2 infiziert ist bzw. keine vom Robert Koch-Institut (RKI) genannten COVID-19-Symptome aufweist (Atemnot, Husten, Fieber, Schnupfen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust).
  • 20.2. Die Vorstellungen des Festivals dürfen nicht besucht werden, wenn man sich aktuell in Quarantäne, Isolierung oder Absonderung
  • 20.3. Im Falle (Ziff. 20.2) bereits erworbener Karten werden Betroffene gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Kundenservice und Verkauf der SBF in Verbindung zu

21.        ABSTANDSREGELUNGEN UND ZUSCHAUERZAHLEN

  • Gemäß §1 Abs. 1 CoBaSchuV ist jede Person angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.
    Die einzelnen Spielstätten des Festivals verfügen über unterschiedliche Raum- und Filteranlagen.  Die Abstandsregeln und Zuschauerzahlen richten sich nach den Vorgaben der einzelnen Spielstätten nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden Verordnungen.

22.       SITZPLÄTZE UND ZUSCHAUERZAHLEN

  • 22.1. Es kann auf Grund der pandemischen Lage und den daraus resultierenden Abstands- und Hygi- enevorgaben der CoSchuV/ CoBaSchuV zur kurzfristigen Umgestaltung des Saalplans/der Saalpläne kommen. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihren vorab gebuchten Sitzplatz nicht in Anspruch nehmen können und Ihnen ein Sitzplatz zugewiesen wird. In diesem Falle bemühen wir uns aber, Ihnen einen adäquaten Ersatzplatz
  • 22.2. Aufgrund behördlicher Anordnung kann es wegen eines Ansteigens der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, jederzeit zu einer nachträglichen Verringerung der Zuschauerkapazität kommen. Im Falle einer nachträglich verringerten Zuschauerzahl behält sich das Festival das Recht vor, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten und Tickets zu stornieren. Der*die Kunde*in erhält den für die betroffene Veranstaltung bereits entrichteten Ticketpreis erstattet.
  • 22.3. Im Falle weiterer von der Bundesregierung angeordneter Energieeinsparmaßnahmen kann es zudem zu Einschränkungen in der Durchführung des Festivals kommen. In diesem Falle behält sich die SBF ebenfalls das Recht vor, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten und Tickets zu stornieren. Der*die Kunde*in erhält den für die betroffene Veranstaltung bereits entrichteten Ticketpreis erstattet.

23.       NUTZUNG SANITÄRER EINRICHTUNGEN

  • 23.1. Um Ansammlungen und Warteschlangen vor und auf den sanitären Einrichtungen zu vermeiden, gibt es keine Begrenzung der Belegung. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wird grundsätzlich Die Nutzung sanitärer Einrichtungen kann an den unterschiedlichen Spielorten abweichen und richtet sich nach der Regelung der einzelnen Spielstätten.

24.       GARDEROBE UND GEPÄCK (ERGÄNZEND ZU § 14)

  • 24.1. Zur Minimierung von Kontakten bitte in den unterschiedlichen Spielstätten, die jeweiligen „Garderoben und Gepäck“ Regelungen befolgen.

25.       HAFTUNG (ERGÄNZEND ZUR ZIFFER 16)

Das Festival weist daraufhin, dass die Gefahr einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Diese Gefahr ist den Käufer*innen von Eintrittskarten und Besucher*innen der Veranstaltungen bewusst. Das Festival schließt die Haftung für eine Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers von Besucher*innen, die sich trotz Umsetzung der Hygienemaßnahmen durch eine SARS-CoV-2- Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, aus. Dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.

26.       INKRAFTTRETEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen ältere Versionen.

Frankfurt am Main, 10. November 2022